Community-Datentreuhand AVERA

Was ist AVERA?

AVERA ist die zentrale Datenbank rechtsextremer Akteur*innen politischer Online-Kommunikation und dazugehöriger Social-Media-Accounts in Deutschland. Nach dem Modell einer Community-Datentreuhand wird der Datenbestand von der Forschungscommunity gemeinschaftlich erstellt und gepflegt. Ein solches zentrales Verzeichnis vermeidet redundante Aufwände bei der Erstellung von Akteur*innen- und Accountlisten und erhöht zugleich die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Forschung. AVERA regelt dabei den zentralen Zugang zum Datenbestand unter Wahrung ethischer und rechtlicher Standards und führt grundlegende Datenqualitätsprüfungen durch.

Wie erhalte ich Zugang zum AVERA?

Bei Interesse an der Arbeit mit AVERA können sich Forschungsprojekte um Datenzugang bewerben. Um mit AVERA arbeiten zu können, ist eine Einwilligung zur Teilung der eigenen erhobenen Akteur*innen- und Accountlisten mit AVERA verpflichtend. In der zentralen Datenbank werden die Listen der beteiligten Forschungsprojekte zusammengeführt und widersprüchliche Einträge und Dubletten aufgelöst. Die Datenbank kann von den Forschungsprojekten wieder heruntergeladen und für ihre Datenerhebungen in sozialen Medienplattformen genutzt werden.

 

Warum lohnt sich ein Beitrag zum AVERA?

Neben dem Zugang zum umfangreichsten Verzeichnis rechtsextremer Akteur*innen und ihren Social-Media-Accounts in Deutschland, wird Ihr Beitrag zur Datenbank in dem jeweiligen Jahr zusätzlich durch Aufführung in einem zitierfähigen Autor*innenverzeichnis gewürdigt. Durch Mitarbeit an AVERA unterstützen Sie außerdem die Nachvollziehbarkeit und Replizierbarkeit der politischen Online-Kommunikationsforschung.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenverarbeitung im AVERA?

Die im AVERA verarbeiteten Daten sind als besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGV einzuordnen. Solche Daten sind besonders schutzwürdig und für ihre Verarbeitung gelten besondere Anforderungen. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist gemäß §27 Abs. 1 BDSG auch ohne Einwilligung für wissenschaftliche Forschungszwecke zulässig, wenn die Verarbeitung zu diesen Zwecken erforderlich ist und die Interessen des Verantwortlichen an der Verarbeitung die Interessen der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung erheblich überwiegen. Im Fall von AVERA überwiegt das Interesse des Verantwortlichen deutlich, da ein Erkenntnisgewinn in Bezug auf die zeitgemäße Erforschung rechtsextremer Akteur*innen, nicht zuletzt zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, im Interesse der Allgemeinheit liegt. Für die Einhaltung der Kernmerkmale wissenschaftlicher Forschung sorgt zudem die Verpflichtung aller Nutzenden von AVERA auf den Kodex der guten wissenschaftlichen Praxis und einen Code of Conduct.