Community-Datentreuhand AVERA
Was ist AVERA?
AVERA stellt ein “Akteur*innenverzeichnis zur Erforschung der Verbreitung digitaler rechtsextremer und -radikaler Aktivitäten, Radikalisierungsprozesse, Narrative und Diskurse” dar. Sie erfasst Akteur*innen mit Bezügen zu rechtsextremer politischer Online-Kommunikation und die dazugehörigen Social-Media-Accounts vor allem in Deutschland. Nach dem Modell einer Community-Datentreuhand wird der Datenbestand von der Forschungscommunity gemeinschaftlich erstellt und gepflegt. Ein solches zentrales Verzeichnis vermeidet redundante Aufwände bei der Erstellung von Akteur*innen- und Accountlisten und erhöht zugleich die Nachvollziehbarkeit wissenschaftlicher Forschung. AVERA regelt dabei den zentralen Zugang zum Datenbestand unter Wahrung ethischer und rechtlicher Standards und führt grundlegende Datenqualitätsprüfungen durch.
Wie erhalte ich Zugang zum AVERA?
Bei Interesse an der Arbeit mit AVERA können sich Forschungsprojekte um Datenzugang bewerben. Um mit AVERA arbeiten zu können, ist eine Einwilligung zur Teilung der eigenen erhobenen Akteur*innen- und Accountlisten mit AVERA verpflichtend. In der zentralen Datenbank werden die Listen der beteiligten Forschungsprojekte zusammengeführt und widersprüchliche Einträge und Dubletten aufgelöst. Die Datenbank kann von den Forschungsprojekten wieder heruntergeladen und für ihre Datenerhebungen in sozialen Medienplattformen genutzt werden.
Warum lohnt sich ein Beitrag zum AVERA?
Neben dem Zugang zum umfangreichsten Verzeichnis rechtsextremer Akteur*innen und ihren Social-Media-Accounts in Deutschland, wird Ihr Beitrag zur Datenbank in dem jeweiligen Jahr zusätzlich durch Aufführung in einem zitierfähigen Autor*innenverzeichnis gewürdigt. Durch Mitarbeit an AVERA unterstützen Sie außerdem die Nachvollziehbarkeit und Replizierbarkeit der politischen Online-Kommunikationsforschung.
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenverarbeitung im AVERA?
Sämtliche Daten, die innerhalb AVERA verarbeitet werden, sind als besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO einzuordnen. Für die Verarbeitung dieser Daten, die als besonders schutzwürdig anzusehen sind, gelten grundsätzlich (auch im Forschungskontext) besondere Anforderungen. Im AVERA werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten. Die Datenverarbeitungen werden grundsätzlich durch das Interesse der Wissenschaftlerinnen an der Erforschung der öffentlichen Social-Media-Präsenz der Akteur*innen, die durch rechtextreme bzw. rechtsradikale digitale Aktivitäten und Kommunikation auffallen, und das hohe öffentliche Interesse am Gegenstand und Ergebnissen dieser Forschung gerechtfertigt. Die Datenverarbeitung ist damit dem Grunde nach gemäß § 27 Abs. 1 BDSG gerechtfertigt.
Für die Einhaltung der Kernmerkmale wissenschaftlicher Forschung sorgt zudem die Verpflichtung aller Nutzenden von AVERA auf den Kodex der guten wissenschaftlichen Praxis und einen Code of Conduct.