Rechtsgutachten

Ein Datentreuhänder zur Erforschung rechtsextremer Mobilisierung, Agitation und Radikalisierung benötigt eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Datenbank. Diese Rechtsgrundlage haben wir im Rahmen eines Rechtsgutachtens prüfen lassen. Im Ergebnis stützt sich die Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Bestimmungen des § 27 Abs. 1 BDSG (i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Forschung das schutzwürdige Interesse der Betroffenen überwiegt. Daraus folgt, dass es klare Kriterien für die Aufnahme in die Datenbank geben muss und die personenbezogenen Daten durch geeignete Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen. Entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen sind vorgesehen (vgl. u.a. die Regelungen im Code of Conduct und im Nutzungsvertrag). Das Rechtsgutachten wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald alle beteiligten Wissenschaftler*innen dies autorisiert haben.